Landbauliche Bewertung der Schwermetalle in organischen Abfällen: über normierte Gehalte oder über reale Frachten?
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ma] Abfall - Verschiedenes
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
---|---|---|---|---|---|---|
[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ma-12624-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 12624 |
Angesichts der zunehmenden Verwertung außerlandwirtschaftlicher organischer Abfälle im Landbau, gewinnt die objektiv richtige Bewertung der Schwermetalle erneut an Bedeutung. An Beispielen wird gezeigt, daß die für Komposte übliche Normierung der Schwermetallgehalte auf 30 % organischer Substanz in Verbindung mit einer Höchstgabe nicht geeignet ist, die tatsächliche Schwermetallbelastung der Böden durch organische Abfälle richtig zu beurteilen. Es wird nachdrücklich dafür plädiert, zur Bewertung nur die reale Schwermetallfracht heranzuziehen, die sich aus dem Produkt aus Schwermetallgehalt und Aufwandmenge des organischen Abfalls, beide bezogen auf die Trockenmasse, ergibt. Diese Schwermetallfracht darf gültige Grenzfrachten (z.B. der AbfKlärV) nicht überschreiten. Sie sollte zum Schutz des Bodens weitgehend in Richtung des Gleichgewichtes ,,Eintrag gleich Austrag`` abgesenkt werden. Die Verfasser empfehlen, künftige bundesweite Regelungen ausschließlich an der realen Schwermetallfracht auszurichten und auf die Normierung der Schwermetallgehalte zu verzichten.
Es gibt keine Kommentare für diesen Titel.