Auswirkungen auf die Tarif- und Preisstrukturen durch die Besteuerung kommunaler Entsorgungsunternehmen.

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  • [Kb] Wirtschaft, Verwaltung - Finanzen, Kosten
KA Korrespondenz Abwasser, 11/95, S. 2060 ffAbstract: Die Frage nach der Vor- oder Nachteilhaftigkeit der Steuerpflicht der Abwasserbeseitigung kann nicht pauschal beantwortet werden. Insbesondere für Betriebe in den neuen Bundesländern können sich durch den Vorsteuerabzug aus Neuinvestitionen und die Gewährung von Investitionszulage Vorteile aus der Steuerpflicht ergeben. Für Betriebe der Abwasserbeseitigung in den alten Bundesländern können Gebührenerhöhungen aufgrund von Ertrag- und Substanzsteuern nicht ausgeschlossen werden. Gebührenerhöhungen sind allerdings nicht zwingend; es können sich auch Gebührenermäßigungen z. B. bei Einbeziehung in einen steuerlichen Querverbund (bsp.: Gewinnsituation im Bereich Wasser, Verlustsituation im Bereich Abwasser) oder bei Durchführung erheblicher Investitionen ergeben. Auswirkungen im konkreten Einzelfall lassen sich allerdings nur anhand der Daten dieses konkreten Einzelfalls ableiten.
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Die Frage nach der Vor- oder Nachteilhaftigkeit der Steuerpflicht der Abwasserbeseitigung kann nicht pauschal beantwortet werden. Insbesondere für Betriebe in den neuen Bundesländern können sich durch den Vorsteuerabzug aus Neuinvestitionen und die Gewährung von Investitionszulage Vorteile aus der Steuerpflicht ergeben. Für Betriebe der Abwasserbeseitigung in den alten Bundesländern können Gebührenerhöhungen aufgrund von Ertrag- und Substanzsteuern nicht ausgeschlossen werden. Gebührenerhöhungen sind allerdings nicht zwingend; es können sich auch Gebührenermäßigungen z. B. bei Einbeziehung in einen steuerlichen Querverbund (bsp.: Gewinnsituation im Bereich Wasser, Verlustsituation im Bereich Abwasser) oder bei Durchführung erheblicher Investitionen ergeben. Auswirkungen im konkreten Einzelfall lassen sich allerdings nur anhand der Daten dieses konkreten Einzelfalls ableiten.

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