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Wird der Qualitätsstandard für Klärschlamm durch die Grenzwerte für organische Schadstoffparameter verbessert?

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  • [Ea] Schlamm - Verschiedenes
KA Korrespondenz Abwasser, 12/95, S. 2243 ff
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Ea-12721-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 12721

Auf der Grundlage umfangreichen Datenmaterials von Klärschlammanalysen wurde Bilanz gezogen, ob die von der Bundesregierung in der novellierten Klärschlammverordnung vom 15.April 1992 zusätzlich festgelegten Grenzwerte im organischen Bereich geeignet sind, Klärschlämme für die landwirtschaftliche Verwertung schärfer auszuzeichnen. Es zeigte sich, daß die neu hinzugefügten Grenzwerte der einzelnen organischen Schadstoffparameter nur zwischen 1 % (PCB) und maximal 40 % (AOX) ausgeschöpft werden. Von allen untersuchten Klärschlammproben mußten nur 2 % wegen überhöhten Schadstoffgehalten beanstandet werden. Zu dieser Beanstandungsquote tragen die Beanstandungen aufgrund der organischen Schadstoffparameter nur 0,35 % bei. Dies bedeutet, daß die organischen Parameter bei der gegebenen Grenzwertsituation nur eine minimale Wirkung auf eine zusätzliche Klärschlammqualifizierung zeigen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß die Beanstandungsraten nicht für Klärschlämme allgemein repräsentativ sind, sondern nur für jene, die für die landwirtschaftliche Verwertung von vornherein favorisiert sind. Eine deutliche Abhängigkeit der Schadstoffbelastung von der Kläranlagenausbaugröße konnte nur hinsichtlich der Polychlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen bei konditionierten Preßschlämmen verzeichnet werden.

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