Die Kommunen müssen eine am Gemeinwohl orientierte Abwasserentsorgung umsetzen
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ka] Wirtschaft, Verwaltung - Verschiedenes
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ka-12926-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 12926 |
Abwasserentsorgung als eine hoheitliche Aufgabe und eine Pflichtaufgabe der Kommunen stellt eine existentielle Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger dar, ist aber auch ein wichtiger Standort für die Wirtschaft. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe der Daseinsvorsorge, ist aufgrund des gestiegenen Umweltbewußtseins und den damit einhergehenden immer schärferen Einleitungsbestimmungen für Abwässer für die Kommunen immer teurer geworden. In vielen Kommunen sind inzwischen enorme Investitionen im Anlagenbau fällig bzw. sogenannte Investitionsstaus entstanden. Schätzungen weisen darüber hinaus einen Sanierungsbedarf von 15-25 % des Kanalnetzes aus. Unbestritten befinden sich die Kommunen z.Zt. im Zangengriff zwischen der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und der Konsolidierung der Haushalte. Verschärfend kommt hinzu, daß die Konsolidierungspolitik der Kommunen den Privatisierungsdruck auf die Betriebe der Abwasserentsorgung erhöht. Für die Abwasserentsorgung ist es wichtig, daß in der Zukunft wirtschaftlich tragfähige Einheiten gebildet werden, damit eine hinreichende Leistungsfähigkeit in sowohl qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gegeben ist und daß die spezifischen Kosten sowie Gebühren bzw. Entgeltbemessung noch in einem sozial verträglichen Rahmen bleiben. Die hierfür notwendige Dienstleistungsqualität kann nur mit entsprechender Personalausstattung und qualifizierten Mitarbeitern erreicht werden. Dem Wandel in der Entsorgungswirtschaft darf nicht die parlamentarische Kontrolle dieser wichtigen Aufgabe der Daseinsvorsorge geopfert werden.
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