Konsequenzen der Neudefinition des Standes der Technik.

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
KA Korrespondenz Abwasser, 6/96, S. 1002 ffAbstract: Die Neudefinition des Standes der Technik gehört zu den Kernpunkten und zugleich zu den Streitthemen in der gegenwärtigen Beratung über die 6. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz [1]. Dabei geht es um die rechtsbegrifflichen Schlüsselformeln für die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach § 7a WHG. Wer den Ausblick auf Inhalte und Konsequenzen der beabsichtigten Neudefinition wagen will, muß sich zunächst der Mühe des Rückblicks und der Umschau unterziehen. Der Rückblick muß der Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des bisherigen § 7a WHG gelten. Die Umschau muß die systematische Basis sowie die juristische und technische Differenzierung der geltenden Anforderungen an das Einleiten von Abwasser fixieren. Wer über diese Vor- und Rahmenbedingungen hinwegsieht und allzu euphorisch auf ferne und neue Ufer schaut, gleicht dem Reiter über dem Bodensee. Daß er einbricht, ist wahrscheinlicher als die Version der schwäbischen Sage. Der Reiter sei, so heißt es dort, erst am jenseitigen Ufer des zugefrorenen Bodensees tot vom Roß gesunken, als er nach seiner Ankunft gehört habe, welcher Gefahr er entronnen sei [2]. Der Versuch eines juristischen Ritts über den See bietet geringe Aussicht, überhaupt das visionäre Ufer ökonomischer, ökologischer oder technischer Ziele zu erreichen.
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Ib-13784-KA (K) (Browse shelf(Opens below)) Präsenzbestand 13784

Die Neudefinition des Standes der Technik gehört zu den Kernpunkten und zugleich zu den Streitthemen in der gegenwärtigen Beratung über die 6. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz [1]. Dabei geht es um die rechtsbegrifflichen Schlüsselformeln für die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser nach § 7a WHG. Wer den Ausblick auf Inhalte und Konsequenzen der beabsichtigten Neudefinition wagen will, muß sich zunächst der Mühe des Rückblicks und der Umschau unterziehen. Der Rückblick muß der Entstehungs- und Wirkungsgeschichte des bisherigen § 7a WHG gelten. Die Umschau muß die systematische Basis sowie die juristische und technische Differenzierung der geltenden Anforderungen an das Einleiten von Abwasser fixieren. Wer über diese Vor- und Rahmenbedingungen hinwegsieht und allzu euphorisch auf ferne und neue Ufer schaut, gleicht dem Reiter über dem Bodensee. Daß er einbricht, ist wahrscheinlicher als die Version der schwäbischen Sage. Der Reiter sei, so heißt es dort, erst am jenseitigen Ufer des zugefrorenen Bodensees tot vom Roß gesunken, als er nach seiner Ankunft gehört habe, welcher Gefahr er entronnen sei [2]. Der Versuch eines juristischen Ritts über den See bietet geringe Aussicht, überhaupt das visionäre Ufer ökonomischer, ökologischer oder technischer Ziele zu erreichen.

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