Berücksichtigung der Produktionsauslastung und Vergleichmäßigung bei der Sollfrachtermittlung bei chemischen Werken

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  • [Fa] Industrieabwasser / Gewerbeabwasser - Verschiedenes
KA Korrespondenz Abwasser, 6/96, S. 1077-1082Abstract: Gemäß Anhang 22 werden die zulässigen Frachtwerte für CSB, AOX und Schwermetalle im Abwasser chemischer Werke dadurch berechnet, daß für die einzelnen Anfallstellen virtuelle Einzelsollfrachten ermittelt werden, die anschließend zur Gesamtsollfracht bzw. zum Überwachungswert addiert werden. Die Einzelsollfrachten hängen von der Klassifizierung der Anfallstellen in Hinsicht auf die Abwasserqualität ab. Durch dieses Verfahren werden die Vorteile einer ansatzweise differenzierten Berücksichtigung der Gegebenheiten an den Anfallstellen kombiniert mit der Eingrenzung der Überwachung auf den Gesamtablauf. Bei der Umsetzung dieser Bilanzierungsmodelle ist die Einigung auf eine realitätsnahe Bezugsbasis von besonderer Bedeutung: a) Die zugrundegelegten Produktions- und Abwassermengen sollten realitätsnah in bezug auf die Gesamtsituation des Standortes sein. b) Auch bei unter Umständen sehr ausgeprägten Änderungen von Abwasserzusammensetzung und -menge an den Anfallstellen sollten bei der Sollfrachtermittlung die zeitliche Vergleichmäßigung und Vermischung im Abwassersystem berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten sich die Einzelsollfrachten auf die durchschnittlichen Gegebenheiten an den Anfallstellen beziehen. c) Zusätzlich ist der Einfluß von kurzzeitigen Produktionskampagnen auf die Gesamtabwasserzusammensetzung zu berücksichtigen. Der Beitrag diskutiert die damit verbundenen Probleme und praktischen Lösungsmöglichkeiten.
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Gemäß Anhang 22 werden die zulässigen Frachtwerte für CSB, AOX und Schwermetalle im Abwasser chemischer Werke dadurch berechnet, daß für die einzelnen Anfallstellen virtuelle Einzelsollfrachten ermittelt werden, die anschließend zur Gesamtsollfracht bzw. zum Überwachungswert addiert werden. Die Einzelsollfrachten hängen von der Klassifizierung der Anfallstellen in Hinsicht auf die Abwasserqualität ab. Durch dieses Verfahren werden die Vorteile einer ansatzweise differenzierten Berücksichtigung der Gegebenheiten an den Anfallstellen kombiniert mit der Eingrenzung der Überwachung auf den Gesamtablauf. Bei der Umsetzung dieser Bilanzierungsmodelle ist die Einigung auf eine realitätsnahe Bezugsbasis von besonderer Bedeutung: a) Die zugrundegelegten Produktions- und Abwassermengen sollten realitätsnah in bezug auf die Gesamtsituation des Standortes sein. b) Auch bei unter Umständen sehr ausgeprägten Änderungen von Abwasserzusammensetzung und -menge an den Anfallstellen sollten bei der Sollfrachtermittlung die zeitliche Vergleichmäßigung und Vermischung im Abwassersystem berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollten sich die Einzelsollfrachten auf die durchschnittlichen Gegebenheiten an den Anfallstellen beziehen. c) Zusätzlich ist der Einfluß von kurzzeitigen Produktionskampagnen auf die Gesamtabwasserzusammensetzung zu berücksichtigen. Der Beitrag diskutiert die damit verbundenen Probleme und praktischen Lösungsmöglichkeiten.

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