Kanalreinigung - Anforderung an die ausführenden Unternehmen

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  • [Cc] Entwässerungssysteme - Kanalisation
KA Korrespondenz Abwasser, 9/96, S. 1520-1525Abstract: Eine angemessene Vergütung ist sowohl im Interesse der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer. Gespräche mit den zuständigen Stellen bei mehreren größeren Städten bestätigen die Bereitschaft zu einer entsprechenden Vergütung, wenn eine Gewährleistung für die Ausführung und Leistung gegeben ist. Es besteht jedoch kein Grund mehr zu zahlen, wenn die verbesserten Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Das Reinigungergebnis soll eine Garantie sein, daß alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt werden und die Kanäle in gutem Zustand sind. Der Auftraggeber muß wissen, daß das ausführende Personal die erforderliche Qualifikation besitzt und das die verwendete Ausrüstung ein Höchstmaß an Reinigungsleistung ermöglicht. Nur dann ist er auch bereit, eine angemessene Vergütung für die Kanalreinigung zu leisten.
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Cc-14216-KA (K) (Browse shelf(Opens below)) Präsenzbestand 14216

Eine angemessene Vergütung ist sowohl im Interesse der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer. Gespräche mit den zuständigen Stellen bei mehreren größeren Städten bestätigen die Bereitschaft zu einer entsprechenden Vergütung, wenn eine Gewährleistung für die Ausführung und Leistung gegeben ist. Es besteht jedoch kein Grund mehr zu zahlen, wenn die verbesserten Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Das Reinigungergebnis soll eine Garantie sein, daß alle gesetzlichen Erfordernisse erfüllt werden und die Kanäle in gutem Zustand sind. Der Auftraggeber muß wissen, daß das ausführende Personal die erforderliche Qualifikation besitzt und das die verwendete Ausrüstung ein Höchstmaß an Reinigungsleistung ermöglicht. Nur dann ist er auch bereit, eine angemessene Vergütung für die Kanalreinigung zu leisten.

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