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Deregulierung und Beschleunigung durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz?

Von: Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Id] Recht - Abfallrecht
KA Korrespondenz Abwasser, 10/96, S. 1737-1759
Listen, auf denen dieser Titel steht: Export KA ohne Betriebs-Info 1996-2003
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Id-14379-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 14379

Das am 7.10.1996 in Kraft tretende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz steht im Zusammenhang mit den Deregulierungsbestrebungen, die vornehmlich im Verkehrswegeplanungsrecht, den Änderungen des BImSchG sowie der Verwaltungsgerichtsordnung ihren Niederschlag gefunden haben. Die §§ 30ff. Kreislaufwirtschaftsgesetz über die Anlagenzulassung beruhen auf den im InvErlG vorgesehenen Regelungen und behalten den dort normierten Rechtszustand im wesentlichen bei. Damit ergeben sich die Grenzen der deregulierenden Wirkung aus den bekannten Vollzugsproblemen des InvErlG. Die Konfliktpotentiale - vor allem im Bereich der Standortsuche - werden dadurch unverändert fortgeschrieben. Eine Zurücknahme staatlicher Verantwortung zugunsten eines Zuwachses von Privatautonomie wird allenfalls durch die in § 18 normierte Wahrnehmung von Aufgaben der Verwertungs- und Beseitigungspflichten durch die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft erreicht, wobei die nämlichen Anlaufschwierigkeiten zu erwarten sind, wie sie mit der Installierung des "Dualen Systems" in Vollzug der Verpackungsverordnung entstanden.

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