Stoffliche Verwertung der Reststoffe aus Abwasser- und Straßenanlagen
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Me] Abfall - Verwertung
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Me-14385-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 14385 |
Bei der Abwasserableitung, der Abwasserreinigung sowie bei der Reinigung von Straßen fallen Reststoffe an, die bisher problemlos auf Deponien entsorgt werden konnten. Neue gesetzliche Bestimmungen, wie das Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz, die TA Siedlungsabfall zwingen zukünftig die Betreiber von Abwasser-/Straßenanlagen dazu, die Reststoffe stofflich zu verwerten. Die Verwertung bzw. Aufbereitung der aus Abwasseranlagen stammenden festen Stoffe gilt als wasserrechtliches Verfahren, solange es im Bereich der Abwasserreinigungsanlage stattfindet. Verlassen jedoch diese Stoffe die Anlage und werden einer gesonderten Aufbereitung bzw. Verbrennungsanlage zugeführt, handelt es sich um ein abfallrechtliches Verfahren. Aufbereitung, Kompostierung, Vergärung und Verbrennung sind nur einige Beispiele, die zu einer Verminderung bzw. ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung führen. Jeder Betreiber muß das für ihn wirtschaftlichste Verfahren herausfinden, welches auch von vielen Randbedingungen abhängig ist. In dichtbesiedelten Gebieten oder wo bereits eine Verbrennungsanlage vorhanden ist, kann das Ergebnis anders lauten als dort, wo solche Voraussetzungen nicht gegeben sind. Nicht zu vergessen ist die politsche Großwetterlage, die bei der Wahl des geeigneten Verfahrens zu anderen Resultaten führen kann. Der Bericht fußt auf den derzeitigen Stand der Gesetzgebung, kann sich jedoch sehr rasch ändern.
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