BGB Parag.839 Fe; GG Art. 34, Eine gemeindliche Regenwasserkanalisation ist unzureichend, wenn sie lediglich auf einen einjährigen Berechnungsregen ausgelegt ist.
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ia] Recht - Verschiedenes
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ia-5752-ATVKA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 5752 |
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