Refinanzierung von Fremdwassereinleitungen : Technische Herausforderung und juristische Probleme

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
Online resources: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 06/2014, S. 536 - 541Abstract: Der Begriff und der Umgang mit Fremdwasser sind für den Siedlungswasserwirtschaftler zunächst klar strukturiert. Es zeigt sich jedoch, dass Fremdwasser im juristischen Bereich ein immens vielschichtiges Problem ist und zudem ein in vielen Teilen ungeklärtes. Bereits die Zuständigkeit ist wasserrechtlich offen; die Frage der Finanzierung ist je nach Rechtslage in den einzelnen Bundesländern verschieden. Klärung bringen derzeit nur punktuell gerichtliche Entscheidungen. Oftmals steht auch der Planungsingenieur vor schwer lösbaren Herausforderungen beim Aufzeigen von Lösungswegen gegenüber dem Auftraggeber. Der Aufgabenträger – in der Regel die Gemeinde oder der Zweckverband – stecken damit oftmals in einem doppelten Dilemma: dem Kostendruck auf der einen und der unklaren juristischen Situation auf der anderen Seite. Eine klare rechtliche Situation im Hinblick auf Zuständigkeit und (Re-) Finanzierung kann nur durch eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Hier sind die (Landes-) Gesetzgeber gefragt.
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Der Begriff und der Umgang mit Fremdwasser sind für den Siedlungswasserwirtschaftler zunächst klar strukturiert. Es zeigt sich jedoch, dass Fremdwasser im juristischen Bereich ein immens vielschichtiges Problem ist und zudem ein in vielen Teilen ungeklärtes. Bereits die Zuständigkeit ist wasserrechtlich offen; die Frage der Finanzierung ist je nach Rechtslage in den einzelnen Bundesländern verschieden. Klärung bringen derzeit nur punktuell gerichtliche Entscheidungen. Oftmals steht auch der Planungsingenieur vor schwer lösbaren Herausforderungen beim Aufzeigen von Lösungswegen gegenüber dem Auftraggeber. Der Aufgabenträger – in der Regel die Gemeinde oder der Zweckverband – stecken damit oftmals in einem doppelten Dilemma: dem Kostendruck auf der einen und der unklaren juristischen Situation auf der anderen Seite. Eine klare rechtliche Situation im Hinblick auf Zuständigkeit und (Re-) Finanzierung kann nur durch eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen werden. Hier sind die (Landes-) Gesetzgeber gefragt.

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