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Die Mitgliedschaft im Wasser- und Bodenverband

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 02/2015, S. 170 - 172
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Die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband verpflichtet zur Zahlung der festgesetzten Verbandsbeiträge. Hat ein Mitglied kein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung der Verbandsaufgaben, kann es bestrebt sein, seine Mitgliedschaft aufzugeben und die Beitragszahlungen einzustellen. Mit einem Fall dieser Art hat sich das Bundesverwaltungsgericht befasst (Urteil vom 26. April 2012 – Az. 7 C 11/11). Das Urteil enthält einige grundsätzliche Ausführungen zur Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband.

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