Mikroverunreinigungen und vierte Reinigungsstufe - zur Rolle des Verursacherprinzips
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Kb] Wirtschaft, Verwaltung - Finanzen, Kosten
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Kb-58707-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 58707 |
In der kontroversen Debatte um die Nachrüstung zentraler Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen wird zum Teil gegen diese Lösung eingewandt, eine (einseitige) Heranziehung der Abwasserbeseitigung verstoße gegen das Ursprungs- sowie das Verursacherprinzip. Der Beitrag zeigt aus umweltökonomischer Sicht, dass zentrale End-of-pipe-Lösungen für das Problem der Mikroverunreinigungen von Gewässern mit dem Ursprungs- und Verursacherprinzip durchaus in Einklang stehen. Dazu wird insbesondere auf die rechtsökonomische Theorie zum sogenannten cheapest cost avoider verwiesen. Zumindest in den Fällen von Großkläranlagen für Verdichtungsund Belastungsgebiete dürfte eine vierte Reinigungsstufe die volkswirtschaftlich insgesamt günstigste Lösungsoption sein, zumal in den dort vorfindbaren Abwasserströmen alle Stoffe zusammen kommen, die ansonsten einzeln in den verschiedensten Nutzungssphären begrenzt werden müssten. Bei einem solchen volkswirtschaftlichen Kostenvergleich ist grundsätzlich zu beachten, dass nicht nur "Ausgaben in Geld", sondern auch Verzichtskosten (Opportunitätskosten), zum Beispiel bei Pharmaka oder Röntgenkontrastmitteln, in die volkwirtschaftlich relevante Vergleichsbetrachtung einzubeziehen sind. Von der effizienzorientierten Auswahl der Maßnahmenträger zu unterscheiden ist aber die Lastentragung. Diese Last der Maßnahmenträger könnte etwa durch Zuschüsse, die aus dem Aufkommen einer ertüchtigten Abwasserabgabe gespeist werden, solidarisch auch auf jene Abwassereinleiter verteilt werden, deren zentrale Behandlungsanlage aus Kosten- oder Umweltrelevanzgründen nicht selbst zur Elimination von Mikroverunreinigungen beiträgt.
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