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Thermische Klärschlammverwertung in Deutschland : Eine Bestandsaufnahme und ein Blick in die Zukunft für den Aufbau weiterer Kapazitäten

Von: Mitwirkende(r): Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Eh] Schlamm - Verwertung
Online-Ressourcen: KA - Korrespondenz Abwasser Abfall, 10/2016, S. 878 - 885
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Die gesetzlichen Rahmenbedingungen setzen Grenzen für die stoffliche Verwertung der Klärschlämme. Mit dem politischen Willen, das Phosphorrecycling aus dem Klärschlamm in Deutschland zu etablieren, wird der Weg in die thermische Behandlung von Klärschlämmen gewiesen. Dies setzt dann voraus, dass der Klärschlamm in einer Monoverbrennungsanlage oder in einer Mitverbrennungsanlage, die mit aschearmen Kohlen betrieben wird, thermisch behandelt wird. Unter diesen Rahmenbedingungen sowie einer gleichbleibenden jährlichen Klärschlammmenge muss in der Übergangsfrist von zehn Jahren nach Inkrafttreten der Klärschlammverordnung Kapazität für die thermische Verwertung für ca. 280 000 Tonnen Trockenmasse geschaffen werden.

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