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Zur Zulässigkeit der Mitbehandlung organischer Stoffe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen – Co-Vergärung : Arbeitsbericht des DWA-Fachausschusses RE-4 "Rechtsfragen zu Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz"

Von: Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ia] Recht - Verschiedenes
Online-Ressourcen: KA - Korrespondenz Abwasser Abfall, 10/2016, S. 906 - 915
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Beispielhaft dargestellt an den technischen Möglichkeiten, den ökologischen Vorteilen und dem ökonomischen Interesse an einer Mitbehandlung organischer ("fäulnisfähiger") pumpfähiger Stoffe in kommunalen Kläranlagen, hat der DWA-Fachausschuss RE-4 "Rechtsfragen zu Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz" die rechtlichen Voraussetzungen einer (Mit-) Entsorgung solcher Stoffe in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen erörtert. Mit Blick auf die Co-Fermentation oder Co-Vergärung wurde geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine aus technischer und ökonomischer Sicht sinnvolle gemeinsame Behandlung von häuslichen/kommunalen Abwässern und mitbehandlungsfähigen Stoffen unterschiedlicher Herkunft in kommunalen Kläranlagen rechtlich zulässig ist.

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