Merkblatt DWA-M 553 : Hochwasserangepasstes Planen und Bauen
Reihen: DWA-RegelwerkHennef DWA November 2016Beschreibung: 80 SeitenISBN:- 9783887214074 (Print)
- 9783887214081 (EBook)
- [Gb] Wasserwirtschaft - Regelwerk
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[X] DWA-Regelwerk | DWA-Bibliothek | Gb-59650-DWAME (X) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 59650 |
Vor dem Hintergrund der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Deutsches Recht kommt dem Hochwasserangepassten Planen und Bauen – nun auch gesetzlich untermauert – eine besondere Bedeutung zu. Die hiermit verbundenen Maßnahmen sichern langfristig eine Verbesserung der Hochwasservorsorge. Mit angepassten Bauweisen werden vor allem Siedlungen und Infrastrukturanlagen weniger anfällig gegen das Naturereignis "Hochwasser" gestaltet. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser hat in ihren "Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen" im Jahr 2010 den "Handlungsbereich Bauvorsorge" definiert, der den Teilbereich "Hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren" enthält. Für die wasserwirtschaftliche Praxis wird mit dem vorliegenden Merkblatt eine fundierte und strukturierte Darstellung des Themas vorgelegt, auf deren Grundlage angemessene Planungen und bauliche Umsetzungen im gesamten Themenspektrum des hochwasserangepassten Planens und Bauens durchgeführt werden können. Das Merkblatt beschreibt die wichtigsten Strategien zur Risikominderung und ihre grundsätzlichen Handlungsoptionen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Themen "Raumplanung in Risikogebieten" und "Hochwasserangepasstes Bauen". Auf die spezifischen Bedingungen beim "Bauen im Bestand" wird dabei jeweils vertiefend eingegangen. Das Merkblatt ist Teil des DWA-Hochwasser-Kompendiums und bildet einen wichtigen Baustein für die Bereiche Bauvorsorge und Risikovorsorge. Das Merkblatt ist eine wichtige Informationsquelle für Planer und Entscheider in Verwaltungen und Büros, die mit der Aufgabe betraut sind, Bebauungsgebiete, einzelne Bauwerke oder Infrastrukturanlagen zu planen. Dabei dienen die Hinweise in besonderem Maße dazu, den Lastfall Überschwemmungsereignisse aus Starkregen oder durch Flusshochwasser zu berücksichtigen.
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