Risiken bei der Umsetzung der sogenannten "EU-Breitbandrichtlinie" durch das DigiNetz-Gesetz für Ver- und Entsorgungsunternehmen
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Cc] Entwässerungssysteme - Kanalisation
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Cc-59823-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 59823 |
Die Technik für die Verlegung von Kabeln in Leitungen steht zur Verfügung, doch haben diese Verfahren bislang keinen Durchbruch im großen Stil erreicht. Durch die sogenannte Breitbandrichtlinie der EU und das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) müssen Infrastrukturnetzbetreiber jetzt Breitbandkabelanbietern ihre Infrastrukturleitungen zur Verfügung stellen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten durch triftige Gründe widersprochen wird. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird ein entsprechender Vertrag von der Bundesnetzagentur vorgegeben. Wegen der guten Zugänglichkeit und des Vorhandenseins der Kanäle, vorwiegend im städtischen Bereich, richten sich der Fokus und die Begehrlichkeit auf Kabel im Abwasserkanal.
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