M Sicherungsbauweisen - Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen
Reihen: FGSV ; 229Köln FGSV-Verlag 1991Auflage: Ausgabe 1991Beschreibung: 16 SeitenSchlagwörter: Andere Klassifikation:- [Iv] Recht - Baurecht, Vergaberecht
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[S] Band einer Schriftenreihe | DWA-Bibliothek | Iv-59871-FGSV (S) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 59871 |
Angaben aus der Verlagsmeldung. - Unter einfachen landschaftsgerechten Sicherungsbauweisen werden solche Bauweisen verstanden, die keines besonderen statischen Nachweises bedürfen und der Einbindung in Landschaft und Naturhaushalt Rechnung tragen, nicht enthalten sind entsprechende Bauweisen des Lebendverbaus, die gesondert in den RAS-LG 3 (siehe hierzu auch FGSV 293/3) behandelt werden. Es wird differenziert in Bauweisen zur vorübergehenden Sicherung (Zäune, Querschwellen, Faschinen, Hangroste, Schutznetze, Oberflächensicherung mit Bindemitteln, Vernagelung mit Holzpfählen) und zur dauerhaften Sicherung (bearbeitete oder unbearbeitete Natursteine, Formsteine, Schutznetze, Strukturmatten, Geotextilien). Als dritte Möglichkeit werden kleinere Stützbauwerke und Futtermauern (Palisaden, Trockenmauern, Drahtschotterkästen, Blockschlichtungen, Krainerwände, bewehrte Bodensysteme, Bauweisen mit Fertigteilen) behandelt, wobei zu allen Bauweisen neben der verbalen und z.T. bildlichen Beschreibung Anwendungsbereiche, geometrische Maße, Konstruktionsgrundlagen und mögliche Variationen der Grundbauweise erläutert werden.
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