Normale Ansicht MARC ISBD

Eigentümer haften nicht grundsätzlich für Rückstauschäden

Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ia] Recht - Verschiedenes
KW - Korrespondenz Wasserwirtschaft, 12/2017, S. 781
Exemplare
Medientyp Aktuelle Bibliothek Signatur Status Fälligkeitsdatum Barcode
[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Ia-60567-KW (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 60567

Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Dies entschied Ende August der Bundesgerichtshof mit dem Urteil III ZR 574/16. Der Bundesgerichtshof hob damit das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig auf.

Es gibt keine Kommentare für diesen Titel.

um einen Kommentar hinzuzufügen.
© Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) | DWA-Homepage | Datenschutz | Impressum | Kontakt