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Verhindert Kolmation das Erreichen des guten ökologischen Zustands der Fließgewässer?

Von: Mitwirkende(r): Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ud] Gewässerschutz - Fließgewässer
Online-Ressourcen: KW - Korrespondenz Wasserwirtschaft, 12/2018, S. 753-758
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Unter Kolmation versteht man das Verstopfen der Lückensysteme der Gewässersohle. Erhöhte Feinsedimentfrachten, die v. a. aus anthropogen überprägten Einzugsgebieten in die Gewässer gelangen, verstärken oft Kolmationsprozesse. Obwohl es vermehrt Hinweise darauf gibt, dass die Kolmation eine große Rolle bei der Degradation von Biozönosen spielt, wird sie bei der Zustandsbewertung der Fließgewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht berücksichtigt. Um diesen Zusammenhang zu prüfen, wurde das Kolmameter® [1] entwickelt, das quantitativ die Kolmation über die Durchlässigkeit der Gewässersedimente misst. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurde 2017 die Kolmation an 54 Fließgewässerabschnitten quantitativ erfasst und mit verfügbaren WRRL-Daten sowie gleichfalls erhoben Interstitialfaunadaten verglichen. Die Ergebnisse zeigen einen deutlichen, signifikant negativen Einfluss der Kolmation auf die Ergebnisse der WRRL-Zustandsbewertung, die sich aus der Makrozoobenthosbesiedlung ableitet, wie auch auf die Interstitialfauna. In Fließgewässern, die gemäß dem WRRL-Verfahren einer schlechten ökologischen Zustandsklasse zugeordnet wurden, wurde auch ein höherer Kolmationsgrad festgestellt. Im Hyporheischen Interstitial, dem Lückenraum der Gewässersohle, wurden deutlich geringere Taxa- und Tierzahlen sowie Taxaverschiebungen bei Zunahme des Kolmationsgrades festgestellt. Daraus lässt sich u. a. auch ein biologischer Bewertungsansatz für die Kolmation ableiten. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bedeutet dies, dass die Erfassung der Kolmation in die neuen Bewirtschaftungspläne ab 2021 bzw. in vorgezogene Detailbewirtschaftungspläne aufgenommen werden sollte. Diese sollten, vor allem auch zur Verminderung der Erosion, insgesamt einem sehr viel stärker einzugsgebietsbezogenen Ansatz folgen. Rechtlich wäre die Kolmation in den Anhängen der WRRL, vor allem aber bei den Umweltqualitätsnormen (UQMRichtlinie) und, auf nationaler Ebene, in der Oberflächengewässerverordnung zu berücksichtigen.

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