Beck'scher Vergaberechtskommentar : Band 2 : VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/ A-EU, VS-VgV, VS-VOB/ A
München C.H. Beck 2019Auflage: 3. AuflageBeschreibung: XL, 2582 SeitenISBN:- 9783406699528
- [Iv] Recht - Baurecht, Vergaberecht
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[B] Buch / Broschüre | DWA-Bibliothek | Iv-61374-BURGI (B) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 61374 |
Rezension in KW Korrespondenz Wasserwirtschaft, 02/2019, S. 115 und in in KA Korrespondenz Abwasser, Abfall, 03/2019, S. 234. - Der Band "Vergaberecht" aus der Reihe der Beck‘schen Großkommentare behandelt die bei der öffentlichen Ausschreibung anzuwendenden Normen: Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB 4. Teil). Durch die Reform wird die bisher komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts vereinfacht. Die wesentlichen Regelungen werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeführt und vereinheitlicht. Einzelheiten der Vergabeverfahren werden in Rechtsverordnungen geregelt. Öffentliche Auftraggeber erhalten durch die Reform mehr Flexibilität im Vergabeverfahren, beispielsweise für Verhandlungen mit Bietern. Aufträge für soziale Dienstleistungen, wie die Integration arbeitsuchender Menschen, sollen in einem erleichterten Verfahren vergeben werden. Zudem wird die Durchführung elektronischer Vergaben für öffentliche Aufträge gestärkt. Der Beck´sche Vergaberechtskommentar erscheint aufgrund der Vergaberechts- Novelle in zwei Bänden. So ist es möglich, zeitnah zum Inkrafttreten der Regelungen den 4. Teil des GWB in Band 1 umfassend zu erläutern, der den Kernbereich des Vergaberechts darstellt. Die vergaberechtlichen Verordnungen sind künftig dem Band 2 vorbehalten. Der überarbeitete Teil 4 des GWB umfasst die wesentlichen Vorgaben zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen und von Konzessionen. Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, die Eignungsprüfung, den Zuschlag bis hin zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erstmals im Gesetz vorgezeichnet.
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