Bedeutsame Landschaften in Deutschland : Gutachtliche Empfehlungen für eine Raumauswahl : Band 1: Schleswig-Holstein und Hamburg, Niedersachsen und Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin

By: Contributor(s): Series: BfN-Skripten ; 516Bonn Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2018Description: 484 Seiten, PDF-DateiISBN:
  • 9783896242532
Subject(s): Other classification:
  • [Ao] Allgemeines - Naturschutz
Online resources: Abstract: Aus den Angaben des Herausgebers. - Landschaft als Schutzgut zählt zu den Kernaufgaben des Naturschutzes und Landschaftspflege. Landschaften als zu bewahrende bzw. zu qualifizierende wertvolle Räume im Sinne des Erbegedankens und als Gegenstand konkreter Funktionen wie Naturerlebnis, Wohlbefinden, Ästhetik, Wertschätzung oder Erholung sind daher folgerichtig im § 1 BNatSchG verankert. So wird im BNatSchG der Schutz von Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften als eigenständiger Aspekt neben dem Erholungsbezug aufgeführt. Landschaften sind demnach sowohl im Sinne des natürlichen und kulturellen Erbes als auch hinsichtlich ihrer funktionalen Wertschätzung im Sinne des Erlebens und Wahrnehmens einschließlich der landschaftsgebundenen Erholung dauerhaft zu schützen bzw. zu qualifizieren. Ziel ist es, wertgebende Landschaften als Teil des natürlichen und kulturellen Erbes abzubilden und diese dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Das hier dokumentierte F+E-Vorhaben hatte zur Aufgabe, eine naturschutzfachlich begründete bundesweite Kulisse bedeutsamer Landschaften vorzulegen. Folgerichtig befasst sich das Fachgutachten mit der Ermittlung bundesweit bedeutsamer Landschaften unter Hinzuziehung vorhandener Kulissen, Konzepte und Expertinnen und Experten für das Natur- und Kulturerbe, aber auch mit Blick auf weitere Qualitäten wie zum Beispiel die Erholungsnutzung.
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[E] Elektronische Publikation DWA-Bibliothek Ao-61384-BFN (E) (Browse shelf(Opens below)) Präsenzbestand 61384

Aus den Angaben des Herausgebers. - Landschaft als Schutzgut zählt zu den Kernaufgaben des Naturschutzes und Landschaftspflege. Landschaften als zu bewahrende bzw. zu qualifizierende wertvolle Räume im Sinne des Erbegedankens und als Gegenstand konkreter Funktionen wie Naturerlebnis, Wohlbefinden, Ästhetik, Wertschätzung oder Erholung sind daher folgerichtig im § 1 BNatSchG verankert. So wird im BNatSchG der Schutz von Naturlandschaften und historisch gewachsenen Kulturlandschaften als eigenständiger Aspekt neben dem Erholungsbezug aufgeführt. Landschaften sind demnach sowohl im Sinne des natürlichen und kulturellen Erbes als auch hinsichtlich ihrer funktionalen Wertschätzung im Sinne des Erlebens und Wahrnehmens einschließlich der landschaftsgebundenen Erholung dauerhaft zu schützen bzw. zu qualifizieren. Ziel ist es, wertgebende Landschaften als Teil des natürlichen und kulturellen Erbes abzubilden und diese dauerhaft zu erhalten, zu entwickeln und ggf. wiederherzustellen. Das hier dokumentierte F+E-Vorhaben hatte zur Aufgabe, eine naturschutzfachlich begründete bundesweite Kulisse bedeutsamer Landschaften vorzulegen. Folgerichtig befasst sich das Fachgutachten mit der Ermittlung bundesweit bedeutsamer Landschaften unter Hinzuziehung vorhandener Kulissen, Konzepte und Expertinnen und Experten für das Natur- und Kulturerbe, aber auch mit Blick auf weitere Qualitäten wie zum Beispiel die Erholungsnutzung.

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