Rechtliche Ausgestaltung der Einführung von neuartigen Sanitärsystemen bei öffentlichen Abwasseranlagen

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
Online resources: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 01/2019, S. 42-50Abstract: Der Einsatz neuartiger Sanitärsysteme (NASS) bei öffentlichen Abwasseranlagen erfordert rechtliche Regelungen für die getrennte Erfassung und Sammlung der auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Teilströme. Das mit Spülwasser vermischte und abgeleitete Schwarz- und das Grauwasser sind als Abwasser einzustufen. Die Sammlung und Verwertung durch eine öffentliche Abwasseranlage können mit den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung vereinbar sein. Ein wesentliches Hemmnis für die Einführung neuartiger Sanitärsysteme ist, dass sie noch nicht den bei Abwasseranlagen für das Sammeln und Fortleiten einzuhaltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Einsatz neuartiger Sanitärsysteme erfordert eine entsprechende Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit den angeschlossenen Grundstückseigentümern.
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Der Einsatz neuartiger Sanitärsysteme (NASS) bei öffentlichen Abwasseranlagen erfordert rechtliche Regelungen für die getrennte Erfassung und Sammlung der auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Teilströme. Das mit Spülwasser vermischte und abgeleitete Schwarz- und das Grauwasser sind als Abwasser einzustufen. Die Sammlung und Verwertung durch eine öffentliche Abwasseranlage können mit den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung vereinbar sein. Ein wesentliches Hemmnis für die Einführung neuartiger Sanitärsysteme ist, dass sie noch nicht den bei Abwasseranlagen für das Sammeln und Fortleiten einzuhaltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der Einsatz neuartiger Sanitärsysteme erfordert eine entsprechende Ausgestaltung der Benutzungsverhältnisse mit den angeschlossenen Grundstückseigentümern.

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