Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem EMAS-Verordnung (Öko-Audit) aus der Sicht der Umweltverbände
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Seit Mitte 1993 liegt für die gewerbliche Wirtschaft mit der EG-Verordnung über die freiwillige Beteiligung an einem Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungs- system ein völlig neues Instrument vor. Nach der Überprüfung der Umwelt- auswirkungen eines betrieblichen Standortes legen die Betriebe auf dieser Grundlage ihre Umweltpolitik und konkrete Maßnahmen fest. Sie führen ein Umweltmanagement- system ein und eine interne Umweltbetriebsprüfung durch. Ein externer und unabhängiger Gutachter überprüft den gesamten Ablauf und den Entwurf für die abschließende Umwelterklärung und validiert diese. Nach der Registrierung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer kann der Betrieb die Teilnahmebestätigung für seine Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
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