Hinweise und Beispiele zur Anlagenabgrenzung bei JGS-Anlagen gemäß AwSV

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  • [Fc] Industrieabwasser / Gewerbeabwasser - nach Branchen (Mindestanforderungen/ Arbeitsgruppen)
Online resources: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 09/2019, S. 723-730Abstract: Die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGSAnlagen) enthalten auch Anforderungen, die vom Anlagenvolumen abhängen. Anhand von Fallbeispielen wird erläutert, wie eine Anlagenabgrenzung erfolgen kann und welche Auswirkungen dies auf die Anwendung der volumenabhängigen Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat.
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Fc-63528-KA (K) (Browse shelf(Opens below)) Präsenzbestand 63528

Die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGSAnlagen) enthalten auch Anforderungen, die vom Anlagenvolumen abhängen. Anhand von Fallbeispielen wird erläutert, wie eine Anlagenabgrenzung erfolgen kann und welche Auswirkungen dies auf die Anwendung der volumenabhängigen Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat.

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