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Hinweise und Beispiele zur Anlagenabgrenzung bei JGS-Anlagen gemäß AwSV

Von: Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Fc] Industrieabwasser / Gewerbeabwasser - nach Branchen (Mindestanforderungen/ Arbeitsgruppen)
Online-Ressourcen: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 09/2019, S. 723-730
Exemplare
Medientyp Aktuelle Bibliothek Signatur Status Fälligkeitsdatum Barcode
[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Fc-63528-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 63528

Die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGSAnlagen) enthalten auch Anforderungen, die vom Anlagenvolumen abhängen. Anhand von Fallbeispielen wird erläutert, wie eine Anlagenabgrenzung erfolgen kann und welche Auswirkungen dies auf die Anwendung der volumenabhängigen Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat.

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