Hinweise und Beispiele zur Anlagenabgrenzung bei JGS-Anlagen gemäß AwSV
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Fc] Industrieabwasser / Gewerbeabwasser - nach Branchen (Mindestanforderungen/ Arbeitsgruppen)
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Fc-63528-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 63528 |
Die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie von vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGSAnlagen) enthalten auch Anforderungen, die vom Anlagenvolumen abhängen. Anhand von Fallbeispielen wird erläutert, wie eine Anlagenabgrenzung erfolgen kann und welche Auswirkungen dies auf die Anwendung der volumenabhängigen Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) hat.
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