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Die wasserwirtschaftliche Planung im 3. Bewirtschaftungszyklus : Beteiligungsnotwendigkeit der Abwasserbeseitigungspflichtigen

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
Online-Ressourcen: KW - Korrespondenz Wasserwirtschaft, 03/2020, S. 166-170
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Die Wasserrahmenrichtlinie hat sich den guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zum Ziel gesetzt. Der vorgegebene Zeitplan hat sich jedoch zunehmend als zu ambitioniert erwiesen. Durch die Neuerung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes wurde Umweltverbänden die Möglichkeit gegeben, Maßnahmenprogramme gerichtlich anzufechten. Die Rechtsprechung könnte vergleichbar zu den Luftreinhalteplänen weitere Schritte von den Planungsgebern verlangen, um den guten Zustand noch bis 2027 zu erreichen. Davon könnten insbesondere auch Abwasserbeseitigungspflichtige betroffen sein.

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