Merkblatt DWA-M 620-1 : Ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern : Teil 1: Grundlagen und Bauweisenauswahl / Gemeinsames Merkblatt des Bundes der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V. (BWK), der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), der Gesellschaft für Ingenieurbiologie e. V.
Series: DWA-RegelwerkHennef DWA Juni 2020Description: 126 SeitenISBN:- 9783887219635 (Print)
- 978-3-88721-963-5 (Print)
- 9783887219642 (E-Book)
- 978-3-88721-964-2 (E-Book)
- [Tb] Wasserbau - Regelwerk
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[X] DWA-Regelwerk | DWA-Bibliothek | Tb-63951-DWAME (X) (Browse shelf(Opens below)) | Präsenzbestand | 63951 |
Um ingenieurbiologische Bauweisen einem möglichst großen Anwenderkreis zugänglich zu machen, hat das Merkblatt zum Ziel, die Anwendungsgrundlagen zu verbessern und Standards für die Auswahl, Planung und Anwendung ingenieurbiologischer Bauweisen im Wasserbau zu benennen. Damit soll einerseits die Lösung komplexer Aufgabenstellungen, die einen klassischen Planungsprozess mit mehreren aufeinander folgenden Leistungsphasen erfordert, mittels ingenieurbiologischer Maßnahmen ermöglicht werden. Andererseits soll das Merkblatt auch die Grundlagen zur einfachen Planung und Umsetzung von Aufgaben bereitstellen, die vom Unterhaltungslastträger selbst gelöst werden können. Wo ausreichend Erfahrung vorliegt und nur ein geringes Fehler- bzw. Schadensrisiko besteht, müssen meist keine aufwendigen Berechnungen, Planungen oder Ähnliches durchgeführt werden.
Das Merkblatt behandelt schwerpunktmäßig ingenieurbiologische Bauweisen an Fließgewässern des Binnenlandes wie Ströme, Flüsse, Bäche bis hin zu Gräben, vorrangig im Hügel- und Bergland. Diese können permanent oder temporär Wasser führen, naturnahe oder naturferne bzw. stark anthropogen beeinflusste Fließgewässer sein.
Zielgruppe sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baulast- und Unterhaltungslastträgern, die für Ausbau sowie Pflege und Entwicklung von Fließgewässern verantwortlich sind (Landes- und Bundesbehörden, Kommunen, Unterhaltungsverbände etc.), Behördenvertreter, insbesondere der Wasserwirtschafts-, Naturschutz- und Forstverwaltungen, Flurbereinigungsbehörden, Planungsbüros unterschiedlicher Fachdisziplinen, die mit der Planung von Entwicklungs-, Ausbau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern beauftragt sind, Ausführungsbetrieben, die an der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen mitarbeiten und Landschaftspflegeverbände, ehrenamtlicher Naturschutz, Naturschutzverbände.
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