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Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4 (Entwurf) : Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer : Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers (zurückgezogen 03/2022)

Mitwirkende(r): Reihen: DWA-RegelwerkHennef DWA Dezember 2020Beschreibung: 44 SeitenISBN:
  • 9783968620329 (Print)
  • 978-3-96862-032-9 (Print)
  • 9783968620336 (E-Book)
  • 978-3-96862-033-6 (E-Book)
Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Cb] Entwässerungssysteme - Regelwerk
Fortsetzung: Merkblatt DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4 : Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer : Teil 4: Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers
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Medientyp Aktuelle Bibliothek Signatur Status Fälligkeitsdatum Barcode
[XH] DWA-Regelwerk (zurückgezogen) DWA-Bibliothek Cb-64259-DWAME (XH) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 64259

Das Merkblatt ergänzt die Arbeitsblätter DWA-A 100, DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/ BWK-A 3-2 mit Grundlagen und methodischen Empfehlungen zur Bewertung der Wasserhaushaltsgrößen in Siedlungsgebieten. Das Arbeitsblatt DWA-A 100 formuliert als übergeordnete Zielsetzung, die Veränderungen des natürlichen Wasserhaushalts durch Siedlungsaktivitäten in mengenmäßiger und stofflicher Hinsicht so gering zu halten, wie es technisch, ökologisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Diese Zielsetzung wird in den Arbeitsblättern DWA-A 102-1/BWK-A 3-1 und DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 als Emissionskriterium für die Wassermenge aufgegriffen. Der Wasserhaushalt im bebauten Zustand soll dem des unbebauten Referenzzustands möglichst nahekommen.
Die vorliegenden Regelungen zielen vorrangig auf eine Anwendung bei:

- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Neuerschließung von Siedlungsflächen

- städtebauliche und/oder entwässerungstechnische Überplanung von Siedlungsgebieten

- Auswahl geeigneter Maßnahmen im Rahmen von Maßnahmenprogrammen nach EG-WRRL zur Behebung festgestellter Defizite des Gewässerzustands, verursacht durch niederschlagsbedingte Siedlungsabflüsse.

Die Maßnahmen zur Bewirtschaftung des lokalen Wasserhaushalts dienen auch der Minderung der Abflussbereitschaft von Flächen bei Starkregen. Unabhängig davon sind die üblichen Nachweise zum Überflutungsschutz zu führen.

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