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Strahlenschutz bezüglich Radon für Mitarbeiter in Wasserversorgungsunternehmen

Mitwirkende(r): Reihen: DVGW-Information Wasser ; Nr. 94Bonn Wirtschafts- u. Verlagsgesellschaft Gas u. Wasser mbH Januar 2021Beschreibung: 32 SeitenSchlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Na] Trinkwasser - Verschiedenes
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[B] Buch / Broschüre DWA-Bibliothek Na-64352-DVGW (B) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 64352

Aus den Angaben des Herausgebers. - Im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/59/EURATOM in nationales Recht wurde in Deutschland ein neues Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) verabschiedet, das in einem eigenständigen Kapitel den Schutz vor Radon regelt. Weitere Anforderungen wurden auf Verordnungsebene geregelt. Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) traten zum 31. Dezember 2018 in Kraft.
Mit dieser DVGW-Information Wasser Nr. 94 werden die aufgrund der geänderten Gesetzgebung nun geltenden Pflichten für die Wasserversorgungsunternehmen (WVU) dargestellt.
Bereits seit dem Jahr 2001 ist mit der deutschen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) der Schutz von Beschäftigten bei Expositionen durch natürliche Strahlungsquellen, u. a. für Radon bei entsprechend zugeordneten Arbeitsfeldern, etabliert. Arbeitsplätze in Wasserversorgungsanlagen (WVA) gehören zu potentiell radonexponierten Arbeitsfeldern, und es bestehen verschiedene Verpflichtungen zum Strahlenschutz.
Diese DVGW-Information gilt für alle Arbeitsplätze von Wasserversorgungsunternehmen.

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