Wirkungsanalyse von Maßnahmen zur Verringerung von Stickstoffeinträgen aus der Landwirtschaft im Rahmen des dezentralen Kooperationsmodells NRW : Teil 1: Landwirtschaftliche Evaluierung

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  • [Ua] Gewässerschutz - Verschiedenes
Online resources: KW - Korrespondenz Wasserwirtschaft, 04/2021, S. 223-229Abstract: Die Kooperationen zum Gewässerschutz in Wasserschutzgebieten (WSG) in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 12-Punkte- Programm von 1989 [1]. Die Kooperationstätigkeiten in NRW wurden zuletzt vor 14 Jahren einer Evaluierung unterzogen [2] und aktuell in einer Studie für das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) fortgeführt [3]. Die für die Studie ausgewählte Gebietskulisse bestand aus 18 Kooperationen mit 20 WSG, in denen die Trinkwassergewinnung durch landwirtschaftliche Maßnahmen zum Gewässerschutz flankiert wird. In zwei Gebieten davon wird das Trinkwasser aus Talsperren, in allen übrigen aus dem Grundwasser gewonnen. Der vorliegende Teil fokussiert sich auf die Evaluierung landwirtschaftlicher Datenbestände, insbesondere Herbst-Nmin-Datensätze. U.a. war Aufgabe dieser Studie, die Minderungswirkung der in den Kooperationen durchgeführten Maßnahmen abzuschätzen, um sie für die Umsetzung in weiteren Politikbereichen wie z. B. der EU-Wasserrahmenrichtlinie nutzbar zu machen. Die Wirkung einer flächenbezogenen Maßnahme kann allerdings stark von lokalen Begebenheiten beeinflusst werden, wie z. B. Höhe der organischen Düngung, Bodentyp und Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung. Aus diesen Gründen wurden in dieser Studie Bandbreiten für Wirkungsgrade ermittelt, die anhand von Wirkungsgraden aus der Literatur plausibilisiert wurden. Diese Minderungswirkungen wurden anhand Herbst-Nmin-Daten ermittelt und werden dementsprechend in kg N/ha ausgedrückt. Anhand mehrjähriger „mit-ohne-Vergleiche“ konnte eine Durchschnittswirkung von kurzen („Sommerzwischenfrucht“) und von überwinternden Zwischenfrüchten geschätzt werden. In einer vergleichbaren Form wurden Minderungswirkungen geschätzt für WSG mit sogenanntem „Prämienmodell“, in welchen Ausgleichszahlungen aufgrund der Höhe des erreichten Herbst-Nmin-Wertes betätigt werden. Diese Prämienförderung kann als eine Art „Meta-Maßnahme“ betrachtet werden, bei welcher die Wirkung zahlreicher unterschiedlicher Handlungen und Bearbeitungsgänge zusammenfallen. Für die Maßnahme „Beratung“ (ohne Ausgleichszahlung für umgesetzte Maßnahmen) konnte lediglich in einem WSG eine Minderungswirkung geschätzt werden.
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Die Kooperationen zum Gewässerschutz in Wasserschutzgebieten (WSG) in Nordrhein-Westfalen basieren auf dem 12-Punkte- Programm von 1989 [1]. Die Kooperationstätigkeiten in NRW wurden zuletzt vor 14 Jahren einer Evaluierung unterzogen [2] und aktuell in einer Studie für das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) fortgeführt [3]. Die für die Studie ausgewählte Gebietskulisse bestand aus 18 Kooperationen mit 20 WSG, in denen die Trinkwassergewinnung durch landwirtschaftliche Maßnahmen zum Gewässerschutz flankiert wird. In zwei Gebieten davon wird das Trinkwasser aus Talsperren, in allen übrigen aus dem Grundwasser gewonnen. Der vorliegende Teil fokussiert sich auf die Evaluierung landwirtschaftlicher Datenbestände, insbesondere Herbst-Nmin-Datensätze. U.a. war Aufgabe dieser Studie, die Minderungswirkung der in den Kooperationen durchgeführten Maßnahmen abzuschätzen, um sie für die Umsetzung in weiteren Politikbereichen wie z. B. der EU-Wasserrahmenrichtlinie nutzbar zu machen. Die Wirkung einer flächenbezogenen Maßnahme kann allerdings stark von lokalen Begebenheiten beeinflusst werden, wie z. B. Höhe der organischen Düngung, Bodentyp und Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung. Aus diesen Gründen wurden in dieser Studie Bandbreiten für Wirkungsgrade ermittelt, die anhand von Wirkungsgraden aus der Literatur plausibilisiert wurden. Diese Minderungswirkungen wurden anhand Herbst-Nmin-Daten ermittelt und werden dementsprechend in kg N/ha ausgedrückt. Anhand mehrjähriger „mit-ohne-Vergleiche“ konnte eine Durchschnittswirkung von kurzen („Sommerzwischenfrucht“) und von überwinternden Zwischenfrüchten geschätzt werden. In einer vergleichbaren Form wurden Minderungswirkungen geschätzt für WSG mit sogenanntem „Prämienmodell“, in welchen Ausgleichszahlungen aufgrund der Höhe des erreichten Herbst-Nmin-Wertes betätigt werden. Diese Prämienförderung kann als eine Art „Meta-Maßnahme“ betrachtet werden, bei welcher die Wirkung zahlreicher unterschiedlicher Handlungen und Bearbeitungsgänge zusammenfallen. Für die Maßnahme „Beratung“ (ohne Ausgleichszahlung für umgesetzte Maßnahmen) konnte lediglich in einem WSG eine Minderungswirkung geschätzt werden.

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