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Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie in Bayern : Lagebericht 2020

Mitwirkende(r): Reihen: GewässerschutzAugsburg Bayerisches Landesamt für Umwelt 2021Beschreibung: 25 Seiten, PDF-DateiSchlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ip] Recht - Europäische Union
Online-Ressourcen:
Exemplare
Medientyp Aktuelle Bibliothek Signatur Status Fälligkeitsdatum Barcode
[E] Elektronische Publikation DWA-Bibliothek Ip-64777-BAYLFU (E) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 64777

Aus den Angaben des Herausgebers. - Die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (EG-Richtlinie 91/271/EWG "Kommunales Abwasser") stellt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen an das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen.
Gemäß Artikel 16 der EG-Richtlinie veröffentlichen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten alle zwei Jahre einen Lagebericht und informieren die Öffentlichkeit über den Stand der Beseitigung von Abwasser und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich.

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