Lediglich „Heavily Modified Water Bodies“? – baulich manipulierte Gewässer sind auch Kulturdenkmale
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ta] Wasserbau - Verschiedenes
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ta-65286-KW (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 65286 |
Sehr viele unserer Fließgewässer sind für verschiedene Zwecke – die Wasserkraftnutzung, die Wiesenbewässerung, den Holztransport etwa – umgebaut, ausgebaut und neu trassiert worden. Sie sind Zeugnisse für den Umgang des Menschen mit Gewässern und besitzen daher einen kulturhistorischen und damit auch denkmalpflegerischen Wert i. w. S.. Dies gilt auch für wenig spektakuläre Bauten wie Wehre, Verteilerbauwerke, Dämme und Mauern. Diese sind oft Bestandteile von funktionalen Sachgesamtheiten. Der kulturhistorischen Bedeutung wird viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Sie drohen im Zuge der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie aus der Kulturlandschaft eliminiert zu werden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob nicht auch die jüngeren Zeugnisse der „naturnahen“ Gewässerumgestaltungen Gegenstand von denkmalpflegerischen Überlegungen sein könnten. Der Beitrag plädiert dafür, einen konstruktiven Dialog aufzunehmen
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