Arbeitsblatt DWA-A 785 (Entwurf) : Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) – Bestimmung des Rückhaltevolumens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen (zurückgezogen 08/2024)
Series: DWA-RegelwerkHennef DWA August 2022Description: 33 SeitenISBN:- 9783968622446 (Print)
- 978-3-96862-244-6 (Print)
- 9783968622453 (E-Book)
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- [Ub] Gewässerschutz - Regelwerk
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[XH] DWA-Regelwerk (zurückgezogen) | DWA-Bibliothek | Ub-65355-DWAAR (XH) (Browse shelf(Opens below)) | Präsenzbestand | 65355 |
Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen müssen für den Schadensfall Rückhalteeinrichtungen bereithalten. Generelle Vorgaben zur Größe des Rückhaltevolumens sind für Anlagen allgemein insbesondere in § 18 Absatz 3 und Absatz 4 AwSV, § 21 Absatz 1 AwSV sowie für spezielle Anlagen in Abschnitt 3 AwSV festgelegt. Entsprechend der AwSV wird grundsätzlich zwischen einem Rückhaltevolumen bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen und einem Rückhaltevolumen, ohne dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden, unterschieden.
In der TRwS 785 sind Festlegungen zur Ermittlung des Rückhaltevolumens, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen erforderlich ist, aufgezeigt. Die TRwS 785 richtet sich insbesondere an Anlagenbetreiber, Behörden, Fachbetriebe, Ingenieurbüros, Planende und Sachverständigenorganisationen, die im Bereich des anlagenbezogenen Gewässerschutzes nach § 62 WHG tätig und von der Thematik berührt sind.
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