Nachträgliche Umwallung von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen : Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ug] Gewässerschutz - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ug-65411-DWAAB (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 65411 |
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 stellt auch Anforderungen an Bestandsanlagen. Unter anderem wird im § 68 Abs. 10 gefordert, dass bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist bis zum 1. August 2022 mit einer Umwallung zu versehen sind. In einem Arbeitsbericht stellt die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 2 „TRwS Biogasanlagen“ ihre Vorstellungen zu einer nachträglichen Umwallung dar. Genehmigungsbehörden, Planern, Sachverständigen und Betreibern soll damit eine Hilfestellung bei der Planung, Genehmigung und fristgerechten Ausführung von nachträglichen Umwallungen gegeben werden.
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