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Nachträgliche Umwallung von bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlagen : Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 „TRwS Biogasanlagen“

Von: Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ug] Gewässerschutz - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Online-Ressourcen: KA - Korrespondenz Abwasser Abfall, 09/2022, S. 780-782
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Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18. April 2017 stellt auch Anforderungen an Bestandsanlagen. Unter anderem wird im § 68 Abs. 10 gefordert, dass bestehende Biogasanlagen mit Gärsubstraten ausschließlich landwirtschaftlicher Herkunft innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist bis zum 1. August 2022 mit einer Umwallung zu versehen sind. In einem Arbeitsbericht stellt die DWA-Arbeitsgruppe IG-6.15 2 „TRwS Biogasanlagen“ ihre Vorstellungen zu einer nachträglichen Umwallung dar. Genehmigungsbehörden, Planern, Sachverständigen und Betreibern soll damit eine Hilfestellung bei der Planung, Genehmigung und fristgerechten Ausführung von nachträglichen Umwallungen gegeben werden.

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