Errichtung von Erdwärmeanlagen – eine WHG-fachbetriebspflichtige Tätigkeit

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  • [Ib] Recht - Wasserrecht
Online resources: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 12/2022, S. 1037-1040Abstract: Die Errichtung von Erdwärmeanlagen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erdwärmeanlagen können zusätzlich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Bohr- und Sanitärfirmen, die keine WHG-Fachbetriebszertifizierung für diese Anlagen haben, können gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch einem Haftungsproblem ausgesetzt sein.
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Die Errichtung von Erdwärmeanlagen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erdwärmeanlagen können zusätzlich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Bohr- und Sanitärfirmen, die keine WHG-Fachbetriebszertifizierung für diese Anlagen haben, können gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch einem Haftungsproblem ausgesetzt sein.

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