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Errichtung von Erdwärmeanlagen – eine WHG-fachbetriebspflichtige Tätigkeit

Von: Schlagwörter: Andere Klassifikation:
  • [Ib] Recht - Wasserrecht
Online-Ressourcen: KA - Korrespondenz Abwasser, Abfall, 12/2022, S. 1037-1040
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek Ib-65606-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) Präsenzbestand 65606

Die Errichtung von Erdwärmeanlagen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erdwärmeanlagen können zusätzlich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Bohr- und Sanitärfirmen, die keine WHG-Fachbetriebszertifizierung für diese Anlagen haben, können gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch einem Haftungsproblem ausgesetzt sein.

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