Errichtung von Erdwärmeanlagen – eine WHG-fachbetriebspflichtige Tätigkeit
Schlagwörter: Andere Klassifikation:- [Ib] Recht - Wasserrecht
Medientyp | Aktuelle Bibliothek | Signatur | Status | Fälligkeitsdatum | Barcode | |
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW | DWA-Bibliothek | Ib-65606-KA (K) (Regal durchstöbern(Öffnet sich unterhalb)) | Präsenzbestand | 65606 |
Die Errichtung von Erdwärmeanlagen bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Erdwärmeanlagen können zusätzlich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen. Bohr- und Sanitärfirmen, die keine WHG-Fachbetriebszertifizierung für diese Anlagen haben, können gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch einem Haftungsproblem ausgesetzt sein.
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