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Entwicklung des Basler Übereinkommens zur weltweiten Abfallwirtschaftskonvention

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  • [Ma] Abfall - Verschiedenes
KA Korrespondenz Abwasser, 10/98, S. 1820-1826
Listen, auf denen dieser Titel steht: Export KA ohne Betriebs-Info 1996-2003
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Abfallexporte werden auf internationaler Ebene diskutiert, seit sich zu Beginn der 80er Jahre alarmierende Berichte über Exporte aus Industriestaaten in Entwicklungsländer, vor allen Dingen nach Afrika, häuften. Das Thema wurde von der UNEP aufgegriffen und mündete in den Beschluß über ein weltweit verbindliches Übereinkommen: das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Es regelt nicht nur das Notifizierungsverfahren und die Überwachung der Abfallverbringung, sondern enthält auch allgemeine abfallwirtschaftliche Grundsätze. Mit dem Basler Übereinkommen stehen somit weltweit Rechtsnormen, Regeln und Verfahren für die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zur Verfügung. Mit inzwischen 117 Vertragsstaaten ist das Basler Übereinkommen der umfassendste internationale Vertrag über gefährliche Abfälle mit weltweiter Geltung.

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