Rechtliche Aspekte der Abwasserentsorgung

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  • [Am] Allgemeines - Geschichte
KA Korrespondenz Abwasser, 2/99, S. 170-185Geschichte der Abwasserentsorgung : 50 Jahre ATV ; 1948-1998, S. 193-204Abstract: Die rechtlichen Grundlagen der Abwasserentsorgung haben sich in den letzten rund 150 Jahren grundlegend verändert. Sie spiegeln den Wandel wider, den Deutschland in dieser Zeit erfahren hat: Deutschland – ein zunächst vorwiegend agrarisches Land – wird Ende des 19. Jahrhunderts von der stürmischen Industrialisierung erfaßt, von zwei Weltkriegen erschüttert und sieht sich, nachdem im Zuge des ,,Wirtschaftswunders"; der Nachkriegszeit die natürlichen Lebensgrundlagen in Gefahr geraten, gezwungen, der Gewässerbewirtschaftung eine vom Vorsorgeprinzip getragene ökologische Ausrichtung zu geben. Dementsprechend wandeln sich die gesetzlichen Grundlagen: Die ursprünglich privatrechtlich aufgefaßten Gewässerbenutzungen erhalten eine öffentlich-rechtliche Grundlage, in der das Wasser zunächst mehr unter polizei- oder ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten, schließlich aber vorrangig unter dem Vorsorgeprinzip geschützt wird. Die Spanne der gesetzlichen Regelungen reicht dabei von dem Recht zur Abwassereinleitung in Gewässer im 19. Jahrhundert über die Gründung der sondergesetzlichen Wasserverbände in Preußen zu Beginn des 20. Jahrhunderts zur Beseitigung der wasserwirtschaftlichen Mißstände im rheinisch-westfälischen Industriegebiet bis hin zur jüngsten 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 1996.
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Die rechtlichen Grundlagen der Abwasserentsorgung haben sich in den letzten rund 150 Jahren grundlegend verändert. Sie spiegeln den Wandel wider, den Deutschland in dieser Zeit erfahren hat: Deutschland – ein zunächst vorwiegend agrarisches Land – wird Ende des 19. Jahrhunderts von der stürmischen Industrialisierung erfaßt, von zwei Weltkriegen erschüttert und sieht sich, nachdem im Zuge des ,,Wirtschaftswunders"; der Nachkriegszeit die natürlichen Lebensgrundlagen in Gefahr geraten, gezwungen, der Gewässerbewirtschaftung eine vom Vorsorgeprinzip getragene ökologische Ausrichtung zu geben. Dementsprechend wandeln sich die gesetzlichen Grundlagen: Die ursprünglich privatrechtlich aufgefaßten Gewässerbenutzungen erhalten eine öffentlich-rechtliche Grundlage, in der das Wasser zunächst mehr unter polizei- oder ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten, schließlich aber vorrangig unter dem Vorsorgeprinzip geschützt wird. Die Spanne der gesetzlichen Regelungen reicht dabei von dem Recht zur Abwassereinleitung in Gewässer im 19. Jahrhundert über die Gründung der sondergesetzlichen Wasserverbände in Preußen zu Beginn des 20. Jahrhunderts zur Beseitigung der wasserwirtschaftlichen Mißstände im rheinisch-westfälischen Industriegebiet bis hin zur jüngsten 6. Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 1996.

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