Abwasserhygienisierung mittels UV und Ozon

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  • [De] Abwasserreinigung - Nährstoffelimination
KA Korrespondenz Abwasser, 6/99, S. 935-940Abstract: Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen im Labormaßstab, im Technikumsmaßstab (200 l/h bis 1,5 m<SUP>3</SUP>/ h) und an großtechnischen Anlagen wurde nachgewiesen, daß sowohl die UV-Bestrahlung als auch die Ozonzugabe technisch geeignete Mittel sind, um Klärwerksabläufe entsprechend den Anforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie zu hygienisieren. Eine vorgeschaltete Sandfiltration oder Tuchfiltration verbessert den Erfolg der UV- oder Ozontechnik, ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um die genannten Grenzwerte einzuhalten. Allerdings sind Nebenwirkungen zu beachten, insbesondere die eventuelle Wiederverkeimung, welche den Desinfektionserfolg je nach Situation im rezipierenden Gewässer in Frage stellen kann. Als Orientierungsgröße für die UV-Behandlung sind 20 bis 60 mJ/cm<SUP>3</SUP> Bestrahlungsdosis und 0,05 bis 0,15 DM/m<SUP>3</SUP> Gesamtkosten zu nennen. Für die Ozonbehandlung müssen größenordnungsmäßig 20 g/m<SUP>3</SUP> O<SUB>3</SUB>-Zugabe und 0,20 bis 0,30 DM/m<SUP>3</SUP> Gesamtkosten eingesetzt werden. Wegen der starken Schwankungen der Abwasserqualität und Wirksamkeit ist es in jedem Anwendungsfall sinnvoll, individuell Vorversuche durchzuführen bevor eine Anlage geplant und ausgelegt wird.
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[K] Einzelbeitrag aus KA oder KW DWA-Bibliothek De-19170-KA (K) (Browse shelf(Opens below)) Präsenzbestand 19170

Im Rahmen umfangreicher Untersuchungen im Labormaßstab, im Technikumsmaßstab (200 l/h bis 1,5 m<SUP>3</SUP>/ h) und an großtechnischen Anlagen wurde nachgewiesen, daß sowohl die UV-Bestrahlung als auch die Ozonzugabe technisch geeignete Mittel sind, um Klärwerksabläufe entsprechend den Anforderungen der EG-Badegewässerrichtlinie zu hygienisieren. Eine vorgeschaltete Sandfiltration oder Tuchfiltration verbessert den Erfolg der UV- oder Ozontechnik, ist jedoch nicht zwingend erforderlich, um die genannten Grenzwerte einzuhalten. Allerdings sind Nebenwirkungen zu beachten, insbesondere die eventuelle Wiederverkeimung, welche den Desinfektionserfolg je nach Situation im rezipierenden Gewässer in Frage stellen kann. Als Orientierungsgröße für die UV-Behandlung sind 20 bis 60 mJ/cm<SUP>3</SUP> Bestrahlungsdosis und 0,05 bis 0,15 DM/m<SUP>3</SUP> Gesamtkosten zu nennen. Für die Ozonbehandlung müssen größenordnungsmäßig 20 g/m<SUP>3</SUP> O<SUB>3</SUB>-Zugabe und 0,20 bis 0,30 DM/m<SUP>3</SUP> Gesamtkosten eingesetzt werden. Wegen der starken Schwankungen der Abwasserqualität und Wirksamkeit ist es in jedem Anwendungsfall sinnvoll, individuell Vorversuche durchzuführen bevor eine Anlage geplant und ausgelegt wird.

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